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Fakultät für Mathematik

Karlsruher Institut für Technologie
D-76128 Karlsruhe
Tel.: +49 721 608-43800

Anmeldung und Latexvorlage für Bachelorarbeit

Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Mathematik muss eine Bachelorarbeit erstellt werden, die mit einem Gewicht von 12 Leistungspunkten in die Gesamtnote eingeht. Sie sollte in der Regel im dritten Studienjahr geschrieben werden. Bei der Anmeldung müssen schon 100 Leistungspunkte erworben worden sein. Die Arbeit kann von jeder Dozentin und jedem Dozenten der Fakultät ausgegeben, betreut und bewertet werden (wenn sie oder er die Prüfungsberechtigung besitzt). In der Regel wird die Arbeit noch durch einen zweiten Dozenten oder eine zweite Dozentin bewertet. Die Bearbeitungsfrist beträgt drei Monate. Die Bachelorarbeit kann auch auf Englisch geschrieben werden. Ist beabsichtigt, die Arbeit außerhalb der Fakultät anzufertigen, so bedarf dies der Genehmigung des Prüfungsausschusses. Diese Regelungen und weitere Details werden in der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Mathematik vor allem in §11 ausgeführt. Das eigentliche Anmelde- und Abgabeverfahren verläuft im Regelfalle wie folgt:

  1. Der Student besorgt sich im Studienbüro die (grüne) Zulassungsbescheinigung für Bachelor- und Masterarbeiten. Er läßt sich durch das Studienbüro auf der Bescheinigung bestätigen, dass bei ihm die Voraussetzungen zur Ausgabe einer Bachelorarbeit erfüllt sind. Ist beabsichtigt, die Arbeit außerhalb der Fakultät anzufertigen, so wird dies beim Prüfungsausschuss beantragt.
  2. Das Thema wird ausgegeben. Dabei weist der Student die Zulassungsbescheinigung vor. (Die Betreuerin informiert den Prüfungsausschuss schriftlich über das Datum der Themenausgabe und den vorläufigen Titel der Arbeit.)
  3. Die Arbeit wird bei der Betreuerin und dem Zweitgutachter abgegeben. Die Betreuerin erhält dabei die Zulassungsbescheinigung und vermerkt dort das Abgabedatum. Die Bescheinigung wird von der Betreuerin über den Prüfungsausschuss an das Studienbüro geschickt.

Zur Arbeitserleichterung stellen wir den Studierenden eine Latex Vorlage zur Verfügung. Verpflichtend ist hierbei nur die Erklärung am Ende des Textes, siehe §11(5) der Prüfungsordnung. (Die dort erwähnten Regeln des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis findet man auf den KIT-Seiten.)