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Fakultät für Mathematik

Karlsruher Institut für Technologie
D-76128 Karlsruhe
Tel.: +49 721 608-43800

Zulassungsverfahren

Zulassung zum Studium

Studienbeginn

Das Bachelor- und Lehramtsstudium kann nur im Wintersemester begonnen werden, alle Masterstudiengänge stehen auch im Sommersemester offen.

Die Bachelor- und Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt, d.h. Sie müssen sich bewerben. Bewerbungsschluss ist 15. Januar (für das Sommersemester) bzw. 15. Juli (für das Wintersemester).


Zulassungsverfahren

Um Ihr Studium beginnen zu können, müssen Sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen, das sich je nach Studiengang unterscheidet.

Das Zulassungsverfahren im Lehramt hängt von den gewählten Fächern ab und kann detailliert auf den entsprechenden Seiten des Studienbüros nachgelesen werden. Das Fach Mathematik im Lehramtsstudium für Gymnasien ist zulassungsfrei.

Der Bachelorstudiengang Mathematik und die Masterstudiengänge Mathematik, Technomathematik und Wirtschaftsmathematik sind zulassungsbeschränkt. Detaillierte und verbindliche Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie auf der Zulassungsseite des KIT und über die Übersichtsseite zu allen Studiengängen des KIT.

Für die Bewerbung auf die Masterstudiengänge Technomathematik und Wirtschaftsmathematik muss ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest erfolgreich absolviert werden. Der Test für Wirtschaftsmathematik ist auf der entsprechenden Webseite der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften dargestellt. Er wird das nächste Mal am 27.1.2012 von 10:00 bis 12:00 Uhr in Raum 20.13-109 des KIT (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) angeboten. Man kann sich mit diesem Test auch zu einem späteren Zeitpunkt (etwa zum Wintersemester 2012/13) bewerben. Falls Sie den fachspezifischen Studierfähigkeitstest am 27.1.2012 schreiben möchten, ohne am Zulassungsverfahren für das Sommersemester 2012 teilzunehmen, senden Sie Ihre Anmeldung bitte bis zum 19.1.2012 unter Angabe von Name, Matrikelnummer und Studiengang per Email an den Studiendekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Prof. Dr. Oliver Stein.


Die Zulassungsverfahren ist in Auswahlsatzungen geregelt.