Zulassung
TEST TEST TEST TEST TEST TEST ..... (8.5.07)
Neues Auswahlverfahren für die Zulassung zum Studium
Wir suchen unsere Studierenden selbst aus!
Satzungen zum Zulassungs- und Auswahlverfahren
Für die Diplom-Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Technische Volkswirtschaftslehre und Informationswirtschaft werden die Studienanfänger für das jeweils folgende Wintersemester wie folgt ausgewählt:
* Durch ein Auswahlverfahren wird unter allen Bewerberinnen und Bewerbern eine Rangordnung hergestellt.
* Die verfügbaren Studienplätze werden aufgrund dieser Rangordnung vergeben.
Kriterien für die Rangordnung sind:
* Schulische Leistungen
* Außerschulische Leistungen
Wie werden die schulischen Leistungen bewertet?
* Maximal 15 Punkte für die Leistungen in den Fächern Mathematik, Deutsch und einer fortgeführten Fremdsprache während der letzten vier Halbjahre der Oberstufe, dabei zählt Mathematik doppelt.
* Maximal 15 Punkte für die Gesamtnote des Abiturzeugnisses (Hochschulzugangsberechtigung)
Wie werden die außerschulischen Leistungen bewertet?
* Maximal 15 Punkte für besondere außerschulische Leistungen. Diese werden den folgenden 3 Bereichen zugeordnet. Pro Bereich können nicht mehr als 10 Punkte erworben werden.
o "Engagement für Spitzenleistungen", mögliche Beispiele:
+ Leistungssport (Spitzenplätze auf Landesebene oder darüber)
+ Musische Spitzenleistungen (Land oder darüber)
+ Jugend forscht (Bundeswettbewerb) und ähnliche Wettbewerbe (Informatik, Mathematik,...)
o "Engagement für Soziale Tätigkeiten", mögliche Beispiele:
+ Schülermitverwaltung (Schulsprecher,...)
+ freiwilliges Soziales Jahr
o "Berufliches Engagement/Berufsausbildung", mögliche Beispiele:
+ Abgeschlossene Lehre in technischen oder kaufmännischen Fächern,
+ Praktikum: (nur in besonders begründeten Fällen)
+ Auslandsaufenthalt (nur in besonders begründeten Fällen)
* Die Bewertung erfolgt durch Auswahlkommissionen der Fakultät, überwiegend besetzt mit Professorinnen und Professoren.
Wie werden die außerschulischen Leistungen nachgewiesen?
* Nachweis durch Urkunde (bei Leistungssport) oder Zeugnis (bei Lehre) bzw.
* durch eine Bestätigung von Schule oder Sozialamt (Trägereinrichtung) bei Sozialem Engagement. Zivil- oder Wehrdienst können hier nicht berücksichtigt werden.
Durch die Berücksichtigung außerschulischer Leistungen bei der Ermittlung der Rangfolge soll es ermöglicht werden, dass Bewerberinnen oder Bewerber weniger gute Leistungen im Abitur durch "andere" Leistungen ausgleichen können. Besonderes Engagement außerhalb von Schule, Studium oder Beruf wird als ein Zeichen für eine spezielle, wünschenswerte Leistungsfähigkeit angesehen, sie hat mit den "soft Skills" zu tun, die als wichtiges Kriterium für den beruflichen Erfolg gelten. Für die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Volkswirtschaftslehre wird dies als besonders wichtig angesehen, deshalb gehen die erreichten Punktzahlen für schulische und außerschulische Leistungen hier jeweils mit dem Gewicht 1 in die Gesamtpunktzahl ein. Für den Studiengang Informationswirtschaft werden dagegen schulische Leistungen als wesentlicher für den Erfolg in Studium und Beruf angesehen, deswegen wird hier der Anteil der schulischen Leistungen mit dem Faktor 3 gewichtet.
Satzungen zum Zulassungs- und Auswahlverfahren
- nach einem Vorwegabzug von 17% der Studienplätze für Härtefälle, Ausländer und Zweitstudium.
2. Bewerbungen für ein höheres Fachsemester
Bewerbungen für ein höheres Fachsemester können auch zum Sommersemester eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass der Prüfungsausschuss der Fakultät aufgrund anrechnungsfähiger Studienleistungen und mit Empfehlung der jeweils zuständigen Fachvertreter eine entsprechende Einstufung vorgenommen hat und diese den Bewerbungsunterlagen beigefügt ist. Die Anerkennungsempfehlung und die Einstufung werden auf einem dafür vorgesehenen Formblatt vorgenommen.
Bewerbungsunterlagen sind auch über das Studierendensekretariat erhältlich:
Studienbüro der
Universität Karlsruhe
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
e-mail (studpruef@verwaltung.uni-karlsruhe.de)
Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen zum 1. Semester und die entsprechenden Nachweise (z.B. Reifezeugnis) müssen bis zum 15. Juli im Studierendensekretariat eingegangen sein.
Nachreichfrist für Unterlagen zur Bewerbung
Wenn die Bewerbung fristgerecht beim Studienbüro eingereicht wurde, können Unterlagen nachgereicht werden, die bei Abgabe noch nicht vorlagen (z.B. die für eine Einstufung erforderlichen Anerkennungen von Studienleistungen.)
Bei Studiengängen mit Auswahlverfahren gilt als Stichtag:
* 1. März für das Sommersemester und
* 20. August für das Wintersemester
(Am besten gleich bei der Bewerbung deutlich darauf hinweisen, welche Unterlagen noch nachgereicht werden.)
3. Mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Wer kein deutsches Abitur hat, wendet sich an
Akademisches Auslandsamt der Universität Karlsruhe
Karlstr. 42/44
D-76133 Karlsruhe
e-mail (ak10@rz.uni-karlsruhe.de)
4. Wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium
* Allgemeine Informationen zur Bewerbung
* Zulassungsantrag
Inhaltliche Fragen an: