Pandemiestufe 3 - Auswirkungen auf den Studienbetrieb (19.10.2020)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Fachschaft,
anbei neue wichtige Infos des Corona-Krisenstabs.
Beste Grüße,
Wolfgang Reichel
(Studiendekan)
Sehr geehrte Lehrende am KIT,
am Wochenende wurde in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Gleichzeitig wurden die für das KIT geltenden Corona-Verordnungen angepasst.
Dies hat zur Folge, dass bereits ab heute
• Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten sind (§ 10 Abs. 3 CoronaVO) und
• eine Tragepflicht für Mund-Nasen-Bedeckungen bei Lehrveranstaltungen auch an den Sitzplätzen gilt (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Corona-VO Studienbetrieb und Kunst).
Bitte tragen Sie im Rahmen Ihrer Lehrtätigkeit dazu bei, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.
Es besteht keine Maskenpflicht für die Kandidat*innen bei Prüfungen, solange diese sich auf ihren Sitzplätzen befinden.
Eine Maskenpflicht für die Lehrenden lässt sich aus den derzeit gültigen Verordnungen zwar nicht unmittelbar ableiten, andererseits sind sie aber auch nicht explizit ausgenommen. Eine Klarstellung seitens des MWK hierzu steht noch aus.
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit,
Gerhard Frank
für den Krisenstab Corona