Annahme als Doktorandin/Doktorand
gemäß § 11, Absatz 2 der Promotionsordnung vom 27.07.2016
Der Antrag ist in einem Anschreiben an den Promotionsausschuss der KIT-Fakultät für Mathematik zu richten. Das entsprechende Antragsformular steht im Registrierungsportal Docata unter https://docata.khys.kit.edu/home zur Verfügung.
Dem Anschreiben sind folgende Anlagen beizufügen:
- Das Diplom- oder Masterzeugnis
- Das Abiturzeugnis
- Eine Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdeganges (Lebenslauf)
- eine schriftliche Erklärung gemäß Anlage 5a (.doc|.pdf) der Promotionsordnung
- Eine schriftliche Promotionsvereinbarung zwischen Doktorandin/Doktorand und Betreuerin/Betreuer mit einem Exposé von ca. 1-2 Seiten. Dazu gehört eine kurze Einordnung des Promotionsprojekts in die aktuelle Forschung, verbunden mit Literaturangaben.
- Die Bescheinigung über die Registrierung beim KHYS - Karlsruhe House of Young Scientists
- Absolventinnen/Absolventen von ausländischen Hochschulen und Absolventinnen/Absolventen anderer Fächer als Mathematik müssen einen Antrag auf Anerkennung ihres Studienabschlusses als Zulassungsvoraussetzung gemäß § 4, Absatz 2 bzw. 3 der Promotionsordnung stellen
- Bachelorabsolventinnen/Bachelorabsolventen bzw. Absolventinnen/Absolventen von Fachhochschulen und Berufsakademien müssen darüber hinaus einen Nachweis ihrer wissenschaftlichen Qualifikation gemäß § 4, Absatz 5 und 6 der Promotionsordnung beifügen
Über die Annahme als Doktorandin/Doktorand entscheidet der Promotionsausschuss der KIT-Fakultät. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Geschäftsführenden Ausschusses.