Studienberatung Master Mathematik
Kontakt
Während des Semesters kommen Sie bitte in meine Sprechstunde. Anfragen sind auch per E-Mail möglich. In der vorlesungsfreien Zeit beachten Sie bitte den Aushang bzw. die Informationen auf meiner Homepage.
Da meine Amtszeit im Prüfungsausschuss zum 30.09.2017 endet, wenden Sie sich bitte ab 01.10.2017 direkt an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Prof. Dr. Lutz Weis.
Prüfungsanmeldungen Master Mathematik
Alle Prüfungen im Masterstudiengang Mathematik müssen im Studienbüro bzw. über das Studierendenportal angemeldet werden. Fragen Sie deshalb bei Vorlesungen zu Beginn beim Dozenten nach, ob diese für Ihren Studiengang freigegeben sind. Die Vorlesungen müssen im Modulhandbuch des Studiengangs Mathematik bzw. des Ergänzungsfaches stehen. Bei Vorlesungen, die nicht im entsprechenden Modulhandbuch stehen, müssen Sie sich bei mir eine Prüfungserlaubnis holen (bzw. vertretungsweise bei einem Studienberater, der Mitglied im Prüfungsausschuss ist). Anschließend erhalten Sie mit dieser Bescheinigung im Studienbüro eine Zulassungsbescheinigung, mit welcher Sie sich zur Prüfung anmelden können. Bitte beachten Sie dabei die vorgegebene Anmeldefrist für die Prüfung.
Eine Bescheinigung für Vorlesungen, die in einem Mastermodulhandbuch stehen, können Sie sich auch im Sekretariat vorbereiten lassen. Dafür benötigte Angaben sind: Name, Matr.-Nr., Modulbezeichnung, Modulnummer, ECTS-Punkte, Dozent/Prüfer, Gebiet und Fach.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Master Mathematik
Gemäß § 18 SPO können die im Studienplan des jeweiligen Studiengangs geforderten Leistungen auch über die Anerkennung externer Leistungen nachgewiesen werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit. Dabei werden die Qualifikationsziele der hiesigen und externen Leistung verglichen und festgestellt, ob diese im Wesentlichen übereinstimmen. Werden die Qualifikationsziele durch fehlende inhaltliche Übereinstimmung nicht in Frage gestellt, können inhaltliche Kriterien in den Hintergrund treten, allerdings sollen Umfang und Tiefe der externen Leistung weiterhin äquivalent sein. Die Entscheidung zur Anerkennung einer externen Leistung trifft der Prüfungsausschuss auf Grundlage einer Stellungnahme des fachlich zuständigen Prüfers.
Benötigte Unterlagen sind: Notenauszug, Leistungsnachweis, Stellungnahme des fachlich zuständigen Prüfers, Angabe in welches Gebiet und Fach die Leistung eingetragen werden soll. Als Hilfestellung der benötigten Angaben kann das Anerkennungsformular des Studienbüros herangezogen werden.
Masterarbeit
Bitte beachten Sie dazu die Seite Masterarbeit sowie das Infoblatt.
Soll eine Masterarbeit extern (also außerhalb der KIT-Fakultät für Mathematik) angefertigt werden, so Bedarf dies gemäß § 11 (2) SPO 2009 bzw. § 14 (2) SPO 2016 der Genehmigung des Prüfungsausschusses. Die Zweitbetreuung erfolgt durch ein prüfungsberechtigtes Mitglied der Fakultät für Mathematik.
Studienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester; die Höchststudiendauer beträgt sieben Fachsemester gemäß § 8 (9) SPO 2009 bzw. acht Fachsemester gemäß § 9 SPO 2016. Entscheidungen über Fristverlängerungen trifft der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag. Dieser ist bis sechs Wochen vor Fristablauf zu stellen.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen Master Mathematik
Studienplan Master Mathematik bis SoSe 2016 | ab WS 2016/17
Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik bis SoSe 2016 | ab WS 2016/17
Vorlesungsangebot Mathematik
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Nachteilsausgleich in Studium und Prüfungen | Merblatt
Modulhandbücher
Modulhandbücher Mathematik
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Modulhandbücher Wirtschaftswissenschaften
Fachbereichsinformation
Folien der Master-O-Phase WS 2016/17
Quelle: Fachschaft Mathematik Informatik