Mündliche Nachprüfungen
Wer eine schriftliche HM-Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden hat, muss in eine mündliche Nachprüfung, in der endgültig über das Bestehen der Prüfung entschieden wird. Der Termin der Nachprüfung wird von uns festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. Er kann nur bei Krankheit verschoben werden. In diesem Fall ist schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorzulegen.
Prüflinge finden sich bitte pünktlich zu dem mitgeteilten Termin ein. Dazu ist keine gesonderte Anmeldung o.ä. erforderlich. Wir bitten jedoch alle, die von der Möglichkeit der mündlichen Nachprüfung keinen Gebrauch machen wollen (und damit die Prüfung endgültig nicht bestanden haben), sich im Sekretariat abzumelden.
Die Nachprüfung dauert i.d.R. eine halbe Stunde.
Zu den Nachprüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen. Abgefragt werden Sachverhalte aus dem Prüfungsstoff; evtl. werden kurze und einfache Aufgaben gestellt. Die in der Klausur gemachten Fehler, sowie die dort offenbarten Stärken und Schwächen haben keinen Einfluß auf die Auswahl der Fragen. Einen Eindruck von mündlichen Nachprüfungen vermitteln die Prüfungsprotokolle in den Fachschaften. Bei Fragen an einen der Prüfer oder Beisitzer beachten Sie bitte die jeweiligen Sprechzeiten.