Webrelaunch 2020
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PD Dr. Markus Neher

  • Nonvisiting Scientist
  • Englerstr. 2
    76131 Karlsruhe

Herzlich willkommen auf meiner Webseite. Sie ist im generischen Femininum formuliert.

Ombudsperson für Promovierende sowie Betreuende am KIT

Seit Oktober 2021 bin ich eine der vier Ombudspersonen für Promovierende sowie Betreuende am KIT und in dieser Funktion Ansprechperson bei Konflikten oder Streitfällen im Laufe der Promotionsphase. Ombudspersonen beraten und vermitteln vertraulich. Wenn Sie ein Betreuungsproblem haben, können Sie mich gern kontaktieren, auch telefonisch.

Studienberatung im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik

Ab 01.10.2024 findet die Sprechstunde mittwochs 11:30-12:30 Uhr statt. In dringenden Fällen schicken Sie mir bitte eine E-Mail.

In Prüfungsangelegenheiten, die Beratung erfordern, bitte ich zur Gesprächsvorbereitung um Voranmeldung per E-Mail mit kurzer Schilderung des Sachverhalts.

Berufspraktikum
Das Berufspraktikum ist in § 14 a der PO geregelt:
(1) Während des Bachelorstudiums ist ein mindestens achtwöchiges Berufspraktikum abzuleisten, welches geeignet ist, den Studierenden eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftsmathematik zu vermitteln. Dem Berufspraktikum sind 10 Leistungspunkte zugeordnet.
(2) Die Studierenden setzen sich in eigener Verantwortung mit geeigneten privaten oder öffentlichen Einrichtungen in Verbindung, an denen das Praktikum abgeleistet werden kann. Das Nähere regelt das Modulhandbuch.

Geeignet ist jede Tätigkeit, die (Wirtschafts-)Mathematikerinnen nach dem Abschluss ausüben. Montage-, Lageristinnen- oder Kurierintätigkeiten erfüllen dies nicht. Das Praktikum muss in Vollzeit geleistet werden. Eine freiwillige längere Dauer ist möglich. "Prüferin" im Sinne der PO kann jede Professorin oder Akadamische Rätin in der KIT-Fakultät für Mathematik sein. Diese Person kontaktiert man am besten, wenn ein Praktikumsplatz schon gefunden, aber das Praktikum noch nicht begonnen wurde.

Zum Zeitpunkt des Berufspraktikums sagt die PO nur, dass das Praktikum Voraussetzung für die Anmeldung zur letzten sonstigen Prüfungsleistung ist (Prüfung oder Bachelorarbeit). Man kann das Praktikum also nicht nach Abschluss aller übrigen Prüfungsleitungen ablegen. Ein frühes Praktikum ist zulässig, aber nicht sinnvoll, weil man Mathematikkenntnisse aus dem Studium anwenden soll.

Zur Genehmigung und Anmeldung des Berufspraktikums schicken Sie mir bitte das ausgefüllte Formular (persönliche Daten, Name der Prüferin) und Angaben zur Firma und zum Zeitpunkt des Praktikums per Mail. Die Unterschrift des Studienzentrums Mathematik wird nicht benötigt.

Manche Firmen verlangen eine Pflichtpraktikumsbescheinigung der Hochschule. Diese kann ich Ihnen nach Anmeldung des Praktikums ausstellen. Falls die Firma ein eigenes Formular hat, schicken Sie mir bitte dieses.

Im Praktikumsbericht beschreiben Sie Ihre Tätigkeiten während des Praktikums. Laut MHB ist das Berufspraktikum abgeschlossen, wenn eine mindestens achtwöchige Tätigkeit nachgewiesen wird, der Bericht abgegeben (ca. 10-20 Seiten) und die Kurzpräsentation (ca. 15 min.) gehalten wurde. Weitere Vorgaben gibt es nicht.

Externe Bachelorarbeit
Auszug aus der PO: "Soll die Bachelorarbeit außerhalb der KIT-Fakultät für Mathematik angefertigt werden, so bedarf dies der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss." Eine BA außerhalb des KIT ist nicht genehmigungsfähig. Eine BA am KIT, aber außerhalb der KIT-Fakultät für Mathematik, ist möglich, wenn die Arbeit einen ausreichenden mathematischen Inhalt hat. Suchen Sie sich in diesem Fall eine Zweitbetreuerin in der KIT-Fakultät für Mathematik, bevor Sie den Antrag an den Prüfungsausschuss per Mail an mich stellen. Die Antragsdaten müssen enthalten: Ihren Name und Ihre Matrikelnummer, Titel der BA, die Namen von Erst- und Zweitprüferin sowie Beginn der Bearbeitung.

Mastervorzugskonto, Zusatzleistungen
Zu diesen Prüfungen können Sie sich zunächst nicht elektronisch anmelden. Schicken Sie mir bitte eine E-Mail mit der genauen Modulbezeichnung laut MHB sowie der zugehörigen Prüfungsnummer (z.B. T-MATH-123456 oder T-WIWI-000000). Diese Angaben genügen, es müssen keine Anmeldeformulare ausgefüllt werden. Die gewünschten Prüfungen werden dann in Campus im Mastervorzugsbereich bzw. bei den Zusatzleistungen eingetragen. Danach können Sie sich im Studierendenportal zu diesen Prüfungen anmelden (und ggf. auch wieder elektronisch abmelden).

Scheinstudium Wirtschaftsmathematik
Wenn Sie nur in Wirtschaftsmathematik immatrikuliert sind, um später in einen der zulassungsbeschränkten Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen oder Technische VWL zu wechseln, können Sie sich elektronisch zu allen Prüfungen anmelden, die auch im Studiengang Wirtschaftsmathematik vorgesehen sind, z.B. zum BWL-Grundprogramm oder zu VWL 1. Die Zulassung zu anderen Prüfungen, z.B. Mathe für Wiwis, ist im Rahmen von Zusatzleistungen möglich (Anmeldeverfahren wie oben).

Studienbeginn im Sommersemester
Wenn Sie sich für ein Scheinstudium in Wirtschaftsmathematik immatrikulieren wollen, können Sie im Sommersemester auf Antrag ins 2. FS aufgenommen werden, falls Ihnen Leistungen aus einem früheren Studium anerkannt werden. Falls Sie tatsächlich Wirtschaftsmathematik studieren wollen, wird ein Studienbeginn im Sommersemester nur empfohlen, wenn Ihnen die Orientierungsprüfungen Lineare Algebra 1 und Analysis 1 anerkannt werden. Die Schwierigkeiten, in die Sie sonst geraten, erläutere ich Ihnen gern mündlich in meiner Sprechstunde.

VWL 2
Die Vorlesung VWL 2 kann als Zusatzfach geprüft werden. Dies ist nur sinnvoll, wenn Sie an eine andere Hochschule oder in einen der Bachelorstudiengänge Wirtschaftsingenieurwesen oder Technische VWL am KIT wechseln wollen. VWL 2 kann am KIT weder im Bachelor Wirtschaftsmathematik noch im Master Wirtschaftsmathematik angerechnet werden.


Aktuelles Lehrangebot
Semester Titel Typ
Wintersemester 2024/25 Vorlesung
Vorlesung
Sommersemester 2024 Vorlesung