Nachteilsausgleich
Auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks findet man zu dem Begriff Nachteilsausgleich folgende Beschreibung:
Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“. Sie kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein.
In den Studien- und Prüfungsordnungen der KIT-Fakultät für Mathematik ist der Nachteilsausgleich in den Paragraphen 12 und 13 geregelt.
Neben diesen sehr fomalen Regelungen empfiehlt sich auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit der jeweiligen Studienberatung. Sie ist explizit bei Problemen in besonderen Lebenslagen zuständig.
Auch die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist mit diesem Thema gut vertraut und berät Sie in allen Lebenslagen. Als Einstieg eignet sich die Seite https://www.studiumundbehinderung.kit.edu/465.php.