Externe Abschlussarbeiten
Es gibt zwei ganz unterschiedliche Typen von Abschlussarbeiten, bei denen sich die Bezeichnung externe Abschlussarbeit eingebürgert hat: zum einen Abschlussarbeiten, die in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen bearbeitet werden, zum anderen Abschlussarbeiten, die von Betreuern an anderen Fakultäten ausgegeben werden.
Abschlussarbeiten in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen
Manchmal werden Abschlussarbeiten vergeben, deren Themen aus der Industrie angeregt sind und/oder die in Industrieunternehmen auf der Grundlage firmenbezogener Aufgabenstellungen und firmenbezogener Daten erarbeitet werden. Auch für diese Abschlussarbeiten gilt, dass die präzise Themenstellung wie überhaupt der gesamte formale Ablauf dieses Teils der Bachelor- oder Masterprüfung in der alleinigen Verantwortung und Kompetenz des betreuenden Dozenten liegen.
Wenn dieser der Fakultät für Mathematik (bzw. beim Master Wirtschaftsmathematik den Fakultäten für Mathematik oder Wirtschaftswissenschaften) angehört, ist die Abschlussarbeit einer beliebigen sonstigen Abschlussarbeit an der Fakultät (bzw. an den beiden Fakultäten) gleichgestellt. Insbesondere ist es nicht nötig, einen Antrag auf Genehmigung der Abschlussarbeit beim Prüfungsausschuss zu stellen. Gehört der betreuende Dozent nicht der Fakultät für Mathematik (bzw. nicht einer der beiden genannten Fakultäten) an, so ist zu beachten, was im Abschnitt "Abschlussarbeiten an einer anderen Fakultät" ausgeführt ist.
Nähere Informationen zu dieser Art von externen Abschlussarbeiten finden Sie im Merkblatt des KIT:
Abschlussarbeitarbeiten an einer anderen Fakultät
Wenn Sie Master-Wirtschaftsmathematik studieren, und ihre Masterarbeit außerhalb der Fakultäten für Mathematik oder Wirtschaftswissenschaften anfertigen wollen, so bedarf dies der Genehmigung des Prüfungsausschusses.
Wenn Sie einen der anderen mathematischen Bachelor- oder Master-Studiengänge studieren, und Ihre Abschlussarbeit außerhalb der Fakultät für Mathematik anfertigen wollen, so bedarf dies der Genehmigung des Prüfungsausschusses.