Webrelaunch 2020

Verwaltung der Abschlussarbeiten in CAS Campus

Für unsere in Campus verwalteten Studierenden müssen die Abschlussarbeiten von den Prüferinnen und Prüfern (siehe unten) und den Prüfungsbearbeiterinnen uns -bearbeitern selbst angelegt werden. Alternativ zum Anlegen durch Prüfer/innen können Sie auch die Hilfe von Herrn Amoroso vom Studierendenzentrums Mathematik in Anspruch nehmen: http://www.math.kit.edu/lehre/seite/stuzema/de

Für die Verwaltung der Abschlussarbeiten in CAS Campus sind die folgenden Schritte erforderlich:

1) Die Abschlussarbeit wird von der Prüferin bzw. vom Prüfer in CAS angelegt.

2) Der/Die Studierende wird hiervon per Mail benachrichtigt und kann sich für diese Arbeit anmelden. Wichtig: Die Prüferin oder der Prüfer (bzw. diejenige Person, die die Abschlussarbeit in CAS anlegt) setzt mit einem "+" das zuständige Sekretariat (s.u.) als "Prüfungsbearbeiter" in Kopie (falls das Herr Kühnlein ist, ist das jedoch nicht notwendig).

3) Danach wird der offizielle Beginn der Arbeit von der Prüferin/dem Prüfer in CAS eingetragen. Ab diesem Datum beginnt die Bearbeitungsfrist der Abschlussarbeit.

4) Nach Abgabe der Arbeit wird die fristgerechte Abgabe von der Prüferin/dem Prüfer in CAS bestätigt und die Frist für die Erstellung der Gutachten läuft (6 Wochen bei BSc-Arbeiten, 8 Wochen bei MSc-Arbeiten). Diese werden an die zuständigen Sekretariate (s.u.) weitergegeben.

5) Prüferinnen und Prüfer tragen auch die Note selbst im System ein. Wichtig: Bitte korrigieren Sie beim Noteneintrag ggf. den endgültigen Titel der Abschlussarbeit.

6) Die Note wird vom Leistungskoordinator (Herr Amoroso) freigegeben, sofern die Noten auf den Gutachten übereinstimmen bzw. der Prüfungsausschuss die Note endgültig festgelegt hat. Erst dann kann der/die Studierende die Note in Campus sehen.

4,0 Bescheinigungen
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, über eine 4,0-Bescheinigung die Arbeit vor Feststehen der Endnote als bestanden zu akzeptieren. Bitte schicken Sie ggf. diese 4,0-Bescheinigung an die zuständigen Sekretariate; diese werden sie zur Verbuchung an den Leistungskoordinator weiterleiten. Damit wird die Arbeit im System auf den Status "bestanden" gesetzt. Ist das die letzte Prüfungsleistung im Studiengang, ist damit der Studiengang insgesamt bestanden und der/die Studierende kann sich entsprechende Bescheinigungen für Bewerbungen erzeugen. Die Erstellung des Zeugnisses wird allerdings erst in Angriff genommen, wenn die Endnote für die Arbeit verbucht ist.

Bachelor/Master of Education
Diese Abschlussarbeiten werden nicht mehr vom Landeslehrerprüfungsamt verwaltet. Sie müssen durch den Prüfungsausschuss in Person des Fachstudienberaters genehmigt werden. Bitte senden Sie Gutachten sowohl für den Bachelor als auch den Master of Education an Stefan Kühnlein, stefan.kuehnlein@kit.edu.

Wer ist Prüferin oder Prüfer? Gemäß unseren Prüfungsordnungen sind folgende Personengruppen als Prüferinnen oder Prüfer vorgesehen: Hochschullehrer/innen, leitende Wissenschaftler/innen gemäß § 14 Abs. 3 Ziff. 1 KITG und habilitierte Mitglieder der KIT-Fakultät Mathematik. Darüber hinaus hat der Fakultätsrat beschlossen, dass jede akademische Rätin und jeder akademische Rat als Prüferin bzw. Prüfer für Bachelor Abschlußarbeiten agieren kann. Zusätzlich kann der Prüfungsausschuss weitere Prüfende zur Vergabe eines Themas berechtigen.

Abschlussarbeiten außerhalb der Fakultät für Mathematik
Abschlussarbeiten, die außerhalb der KIT-Fakultät für Mathematik (im MSc Wirtschaftsmathematik: außerhalb der KIT-Fakultäten für Mathematik oder Wirtschaftswisenschaften) angefertigt werden sollen, müssen durch den Prüfungsausschuss in Person des Fachstudienberaters genehmigt werden.

Zuständige Sekretariate bzw. Personen:

Fragen/Probleme: gerne berät Sie Herr Amoroso im Studierendenzentrum Mathematik.