Webrelaunch 2020

Handreichungen zur Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik vom 27.07.2016, den Verfahrensablauf betreffend

Stand: August 2022


1. Jede/Jeder Doktorandin/Doktorand der Fakultät stellt zu Beginn ihrer/seiner Promotionszeit im Dekanat einen Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand. Details hierzu finden sich in § 11 der Promotionsordnung.

Dem Antrag ist eine schriftliche Promotionsvereinbarung zwischen der/dem Doktorandin/Doktoranden und ihrer/m seiner/m Betreuerin/Betreuer beizufügen.

Wie der Antrag und die Promotionsvereinbarung auszusehen haben, wird unter dem Stichwort
Annahme als Doktorandin/Doktorand erläutert.


2. Für die Planung der Promotionstermine führt die Fakultät einen Online-Promotionskalender, in den jede/r Promovierende Wunschtermine eintragen kann. Promotionskolloquien sind sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit regelmäßig möglich; in der Vorlesungszeit finden sie in der Regel mittwochs statt.

Alle angenommenen Promovierenden werden vierteljährlich von der Fakultätsleitung/dem Promotionsausschuss per Mail aufgefordert bis zu einer angekündigten Deadline ihre Wunschtermine für den abgefragten Dreimonatszeitraum in den Kalender einzutragen. Der Promotionsausschuss legt auf Basis der von den Promovierenden im Kalender eingetragenen Wunschtermine die Promotionstermine für die folgenden drei Monate fest und teilt diese den betreffenden Promovierenden mit.
Einzelheiten zum Eintragen in den Kalender und zur Terminvergabe finden Sie unter dem Stichwort Vergabe der Promotionstermine.


3. Spätestens 8 Wochen vor dem Promotionstermin hat die Einreichung des Promotionsgesuchs (Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren) sowie eines Belegexemplars der Dissertation sowohl in elektronischer als auch in ausgedruckter Form beim Dekanat der KIT-Fakultät für Mathematik zu erfolgen (siehe § 13 PromO).
Die Einreichung geschieht über den Assistenten „Promotionsgesuch“ im Registierungsportal Docata https://docata.khys.kit.edu/home.
Eine detaillierte Beschreibung des Promotionsgesuchs finden Sie unter dem Stichwort Promotionsgesuch .
Insbesondere sind im Promotionsgesuch zwei Referentinnen/Referenten vorzuschlagen, von denen eine/r der Fakultät angehören muss. Gegebenenfalls kann ein/e dritte/r Referent/in hinzugezogen werden, siehe § 15 Absatz 4 und auch § 20 Absatz 4 PromO. Bei externen Gutachterinnen/Gutachtern sind deren Kontaktdaten und exakte akademische Titel (z.B. „Dr. rer. nat.“ und „Professorin/Professor für Theoretische Teilchenphysik“ etc.) anzugeben.


4. Nach Einreichung des Promotionsgesuchs und der Dissertation im Dekanat werden die Gutachterinnen/Gutachter vom Promotionsausschuss festgelegt und zur Erstellung eines Gutachtens aufgefordert. Sie bekommen hierfür vom Dekanat die Dissertation in elektronischer Form zugesandt.

Hinweis: Sofern die Referentinnen/Referenten ein ausgedrucktes Exemplar der Dissertation wünschen, ist ihnen dies von der Kandidatin/dem Kandidaten zur Verfügung zu stellen.


5. Zur gleichen Zeit werden vom Dekanat die Institutssprecher aufgefordert, pro Institut ein Prüfungsausschussmitglied zu benennen. Die Benennung muss dem Dekanat spätestens innerhalb von zwei Wochen vorliegen.


6. Vier Arbeitstage vor Beginn der in der Promotionsordnung festgelegten 14-tägigen Auslagefrist müssen dem Dekanat alle Gutachten sowohl in elektronischer als auch in ausgedruckter und unterschriebener Form vorliegen.
Für die Einhaltung der Fristen ist die/der Hauptreferentin/Hauptreferent verantwortlich.


7. Der Doktorand/die Doktorandin ist dazu angehalten, das Promotionskolloquium so zu gestalten, dass die ersten 10 Minuten für ein breites mathematisches Publikum verständlich sind.