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Mutterschutz für Studentinnen

Zum 01.01.2018 trat das neue Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) in Kraft. Mit der Neuregelung des Gesetzes sind neben den Beschäftigten nun auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des neuen Mutterschutzgesetzes eingebunden. Die Studentin soll ihr Studium in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können.

Zentrale Anlaufstelle am KIT zum Thema Mutterschutz und Studium mit Kind, ist für Studierende und Lehrende die Zentrale Studienberatung (ZSB). Für die praktische Umsetzung des Gesetzes am KIT wurden einfache Verfahrensabläufe entwickelt. Die Studentin erhält alle erforderlichen Unterlagen zur Meldung einer Schwangerschaft oder Stillzeit online unter https://www.sle.kit.edu/imstudium/mutterschutz.php oder im Rahmen eines Beratungsgespräches beim Zentrum für Information und Beratung (zib). Gefährdungsbeurteilungen lässt die Studentin durch die jeweiligen Lehrverantwortlichen vornehmen und gibt diese mit den anderen Unterlagen bei SLE ab.