Webrelaunch 2020

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung dient dem Zweck, eventuell auftretende Probleme im Studium in Einklang mit der jeweils geltenden Prüfungsordnung zu lösen. Typische Fälle, in denen Sie dies in Anspruch nehmen sollten, sind:

  • Anerkennung von Prüfungsleistungen, die anderweitig erbracht wurden (vorheriges Studium, Auslandsaufenthalt...)
  • Fristverlängerungen zum Beispiel für die Orientierungsprüfung oder für die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
  • Antrag auf Zweitwiederholung einer Prüfung
  • Probleme in besonderen Lebenslagen. Siehe dazu auch die Web-Seite des ZSB.

Für jeden Studiengang gibt es hierfür spezifische Ansprechpartner, die im Folgenden aufgeführt werden.

Viele zusätzliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre.

Staatsexamen (auslaufend)

Bis zur Zwischenprüfung: Dr. Ingrid Lenhardt
Nach der Zwischenprüfung: Prof. Dr. Tobias Hartnick